Machtergreifung

Mit Machtergreifung (auch Machtübernahme oder Machtübergabe) wird die Ernennung des Nationalsozialisten Adolf Hitler zum Reichskanzler durch den Reichspräsidenten Paul von Hindenburg am 30. Januar 1933 bezeichnet. Hitler übernahm an diesem Tag die Führung einer Koalitionsregierung von NSDAP und nationalkonservativen Verbündeten (DNVP, Stahlhelm), in der neben ihm zunächst nur zwei Nationalsozialisten Regierungsämter bekleideten (Kabinett Hitler); dies waren Wilhelm Frick als Reichsinnenminister und Hermann Göring als Reichsminister ohne Geschäftsbereich. Zusätzlich zur eigentlichen Ernennung umfasst der Begriff die anschließende Umwandlung der bis dahin schon seit 1930 durch Präsidialkabinette geschwächten parlamentarischen Demokratie der Weimarer Republik und deren Verfassung in eine nach dem nationalsozialistischen Führerprinzip agierende zentralistische Diktatur.

Nachdem am 1. Februar das Parlament in Berlin, der Reichstag, aufgelöst worden war, schränkten die Machthaber in den folgenden – von nationalsozialistischem Terror gekennzeichneten – Monaten die politischen und demokratischen Rechte durch Notverordnungen des Präsidenten ein. Als entscheidende Schritte auf dem Weg zur Diktatur gelten die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat (Reichstagsbrandverordnung) vom 28. Februar 1933 und das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Der Reichstag verlor damit praktisch jegliche Entscheidungskompetenz. Neben vielen anderen wurden nun auch Parlamentarier ohne Gerichtsverfahren in Konzentrationslagern eingesperrt und gefoltert.


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