Magistrat von Berlin

Der Magistrat von Berlin war seit dem Mittelalter bis 1919 sowie als Magistrat von Groß-Berlin[1] von 1920 bis 1935 und von 1945 bis 1948 das oberste exekutive Organ (Stadtverwaltung, städtische Behörde, Stadtrat und Regierung) Berlins. Das Wort Magistrat leitet sich vom lateinischen magistratus ab, das so viel wie Amt, Träger des Amtes (Beamter) oder Behörde bedeutet. Der Vorsitzende des Magistrats war der Oberbürgermeister.

Ab 1948 gab es dann in Berlin parallel

  1. Geschichte Berlins. C.H. Beck Verlag. München, 2002. Seite 845. ISBN 978-3-8305-0166-4.

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