Marine

Ein unter staatlicher Flagge fahrendes niederländisches Kriegsschiff im Kampf (1602). Am Heck die „Blutflagge“ für den gemeinsamen Angriff auf den Gegner, im Großtopp die Flagge der Staten Generaal und hier auch Kennzeichen des Admiralsschiffes. Im Vor- und Besantopp die allgemeine Flagge der Vereinigten Provinzen der Niederlande.

Als Marine bezeichnet man die Gesamtheit der zur See fahrenden Flotte eines Staates. Diese besteht aus seiner Handelsmarine und seinen Seestreitkräften.[1] Das Wort wurde wie viele andere militärische Begriffe (Militär, Armee) gegen 1700 aus dem Französischen ins Deutsche entlehnt und geht letztlich auf Lateinisch mare „Meer“ bzw. das Adjektiv marīnus „zum Meer gehörig“ zurück.[2]

In vielen Staaten lassen sich die militärischen Schiffe der Marine von den zivilen Schiffen der Marine und denen der Handelsmarine an der geführten Flagge unterscheiden. Kriegsschiffe führen eine Seekriegsflagge (), zivile Schiffe der Marine eine Dienstflagge () und Handelsschiffe die Handelsflagge ().

  1. Ausnahme: Schweiz (keine Seestreitkräfte)
  2. Marine. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache.

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