Dieser Artikel behandelt den zeitgenössischen Rechtsbegriff. Zu seiner mittelalterlichen Entsprechung siehe
Marktrecht (historisch).
Dieser Artikel oder Absatz stellt die
Situation in Deutschland dar. Bitte hilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.
Unter Marktrecht werden die relevanten Vorschriften für das Abhalten eines Volksfestes, einer Messe, einer Ausstellung, eines Großmarktes, eines Wochenmarktes, eines Spezialmarktes und eines Jahrmarktes verstanden.