Marktversagen liegt in der Volkswirtschaftslehre und Wohlfahrtsökonomik vor, wenn die Marktentwicklung eines Markts nicht mehr mit der Pareto-effizienten Allokation der Ressourcen übereinstimmt. Dieses auf neoklassischen Grundlagen beruhende Konzept wurde 1958 von Francis Bator explizit benennend (englisch market failure) ausgearbeitet.[1] Um Marktversagen handelt es sich, wenn ein Markt Anreize für das Marktverhalten von Marktteilnehmern schafft, die zu einer geringeren Wohlfahrt führen als möglich wäre oder dass sie zu höheren Kosten produziert wird als nötig wären.[2] Das Kompositum „Marktversagen“ beinhaltet das Versagen, dessen Begriffsinhalt auch die Variante der „unter der Erwartung bleibenden Leistung“ enthält. Marktversagen führt zu einer geringeren Wohlfahrt als nach dem Pareto-Optimum möglich wäre.
Als zentrale Ursachen von Marktversagen gelten Informationsasymmetrien (Beispiel: adverse Selektion auf dem Markt für Gebrauchtwagen),[3] Externalitäten (Auswirkungen von Produktions- und Konsumentscheidungen, die der Markt nicht direkt widerspiegelt, Beispiel: Umweltschäden[4]), natürliche Monopole sowie öffentliche Güter.[5]
Marktversagen gilt als notwendige, nicht jedoch hinreichende Bedingung, um Eingriffe des Staats zur effizienteren Allokation von Ressourcen in Erwägung zu ziehen.[6] Um aus ordnungspolitischer Sicht gerechtfertigt zu sein, müssten staatliche Eingriffe im Einzelfall tatsächlich zu einer Allokationsverbesserung führen.[7]