Die Maximale Arbeitsplatz-Konzentration (MAK-Wert) gibt die maximal zulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der (Atem-)Luft am Arbeitsplatz an, die nach dem gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei wiederholter und langfristiger Einwirkung im Allgemeinen die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt und diese nicht unangemessen belästigt.[1] Als langfristige Einwirkung wird in der Regel eine täglich 8-stündige Exposition, bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden, angesetzt. Unangemessene Belästigungen können beispielsweise ekelerregende Gerüche sein.[2] Die jeweils dabei festgesetzten Werte sind ein Kompromiss in der Abwägung zwischen möglichen Gesundheitsschäden (wobei auch der Schichtbetrieb zu berücksichtigen ist) sowie den Risiken und den Kosten bei der Produktion. Die MAK-Werte sind „keine Konstanten, aus denen das Eintreten oder Ausbleiben von Wirkungen bei längeren oder kürzeren Einwirkungszeiten errechnet werden kann“.[3] Im Zuge des technischen Fortschritts kommt es demzufolge zu Anpassungen bzw. zur Absenkung der entsprechenden Werte.