Die Volksrepublik China hat die Menschenrechte zwar im Jahr 2004, 55 Jahre nach ihrer Staatsgründung, mit dem Zusatz „Der Staat respektiert und gewährleistet die Menschenrechte“ in ihre Verfassung aufgenommen (Artikel 33/3)[1] und auch formell, nicht zuletzt aufgrund des internationalen Drucks, die wichtigsten Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen ratifiziert.[2] In der Realität werden diese jedoch nach wie vor systematisch missachtet. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International und Human Rights Watch sowie der UN-Menschenrechtsrat und auch chinesische Intellektuelle und Oppositionelle (z. B. in der Charta 08) werfen dem Regime die Verletzung grundlegendster Menschenrechte vor. Spätestens seit dem Massaker vom 4. Juni 1989 auf dem Tian’anmen-Platz steht die Menschenrechtsfrage permanent im Vordergrund der europäischen Chinapolitik.