Migrationshintergrund

Migrationshintergrund ist ein uneinheitlich definiertes soziodemographisches Merkmal, das Personen beschreibt, die selbst oder deren Vorfahren aus einem Staat in einen anderen eingewandert sind oder deren Vorfahren nicht die Staatsangehörigkeit des Ziellandes besessen haben.

Der Begriff wurde erstmals 1998 von Ursula Boos-Nünning im 10. Kinder- und Jugendbericht verwendet.[1] Er wird als Konzept vor allem in den deutschsprachigen Ländern verwendet. Die Definitionen knüpfen meist an die Staatsangehörigkeit oder den Geburtsort an. So haben in Deutschland (bzw. laut Statistischem Bundesamt) Personen einen Migrationshintergrund, die selbst oder deren Vater oder Mutter nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurden. In Österreich bezeichnet er Personen, deren Elternteile beide im Ausland geboren wurden; je nach eigenem Geburtsort wird zudem unterschieden in Migranten der ersten und der zweiten Generation. In der Schweiz wird der Begriff unabhängig von der Staatsangehörigkeit definiert.

2019 lebten in Deutschland nach offizieller Definition 21,2 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, was einem Bevölkerungsanteil von etwa 26 % entspricht.

  1. Anne-Kathrin Will: Migrationshintergrund. In: Inventar der Migrationsbegriffe. Ein Projekt der interdisziplinären Forschungsgruppe „Die wissenschaftliche Produktion von Wissen über Migration“, Universität Osnabrück, abgerufen am 6. September 2024, S. 1.

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