Ministeriale

Ein Ministeriale (mittellateinisch ministerialis; Plural: Ministerialen) oder Dienstmann (Plural: Dienstmannen, Dienstleute) ist ein im (ursprünglich antiken kaiserlichen) Dienst stehender Beamter. Im Frühmittelalter waren die Ministerialen zunächst auf lokaler Ebene und ab dem 11. Jahrhundert als unfreie Verwalter und Soldaten für Königsgüter und Klöster, später auch für den Adel tätig. Im 13. Jahrhundert bildete sich aus Teilen dieser ursprünglich unfreien Schicht der Stand des niederen (oder „ritterbürtigen“) Adels heraus, andere Teile wanderten in die Führungsschichten der Städte ab (Patriziat). Ihre soziale und ökonomische Stellung war sehr unterschiedlich.

Max Weber bezeichnet in seinem Hauptwerk Wirtschaft und Gesellschaft die Ministerialen als haushörige, also unfreie Hausbeamte, im Gegensatz zu freien Beamten, deren Ernennung auf einem Kontrakt beruht und durch freie Auslese zustande kommt.[1]

  1. Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. 5., revid. Auflage, Mohr, Tübingen 1976, S. 131f.

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