Als Misstrauensvotum wird in einem parlamentarischen Regierungssystem ein mehrheitlicher Parlamentsbeschluss bezeichnet, der die Regierung, den Regierungschef oder einen bestimmten Minister absetzt, wenn die Verfassung diese Möglichkeit vorsieht. Ein Misstrauensvotum enthebt denjenigen, gegen den es gerichtet ist, seines Amtes.
Wenn es nicht mit der gleichzeitigen Benennung eines Nachfolgers verbunden ist, wird es als destruktives Misstrauensvotum bezeichnet. Bei einem konstruktiven Misstrauensvotum wird hingegen gleichzeitig ein neuer Kandidat gewählt. Dadurch übernimmt das Parlament die Verantwortung, eine Regierungskrise zu entschärfen, indem es im Moment des Vertrauensentzuges auch neues Vertrauen ausspricht, also die exekutive Macht gleichzeitig neu ausrichtet und gestaltet, statt lediglich seine Ablehnung der bisherigen Regierung zu demonstrieren. Ist ein konstruktives Misstrauensvotum rechtlich festgelegt, schließt dies typischerweise die Möglichkeit eines destruktiven Misstrauensvotums aus.
Dem Votum geht der Misstrauensantrag voraus. In den Verfassungen der meisten Staaten muss der Antrag von einer Mindestanzahl Abgeordneter unterstützt bzw. unterzeichnet werden (etwa einem Viertel) und die darauf folgende Abstimmung (das Misstrauensvotum) innerhalb einer bestimmten Frist stattfinden.
Das (konstruktive) Misstrauensvotum ist in Deutschland in Art. 67 Grundgesetz (GG) geregelt. Es ist von der Vertrauensfrage im Sinne des Art. 68 GG zu unterscheiden.