Moschee

Kul-Scharif-Moschee in Tatarstan
Die Sultan-Ahmed-Moschee mit ihren sechs Minaretten in Istanbul
Moschee in Singapur
Moschee von Larabanga, Ghana
Aksa-Moschee in Den Haag, bis 1975 eine Synagoge[1]

Eine Moschee (von arabisch مسجد Masdschid, DMG masǧid ‚Ort der Niederwerfung‘) ist ein ritueller Ort des gemeinschaftlichen islamischen Gebets und darüber hinaus der politischen, rechtlichen und lebenspraktischen Wertevermittlung im Sinne des Islams sowie ein sozialer Treffpunkt.[2]

Obwohl die täglichen Gebete grundsätzlich überall ausgeführt werden dürfen, gilt es als besonders verdienstvoll, wenn man sie in der Moschee verrichtet, weil auf diese Weise die Zugehörigkeit zur muslimischen Gemeinschaft zum Ausdruck gebracht wird. In verschiedenen Hadithen heißt es, dass ein Gebet in der Gemeinschaft 25 Mal so viel wert sei wie ein Gebet zu Hause. Nur das Freitagsgebet ist definitiv an die Moschee gebunden. Ohne Vollzug in der Moschee verliert dieses seine Gültigkeit.[3]

Unterschieden wird zwischen einfachen Moscheen (in der Türkei Mescit), die von Privatpersonen gestiftet wurden, und Freitagsmoscheen, die von staatlicher Seite unterhalten werden und an denen regelmäßig ein Freitagsgebet stattfindet.

  1. Islamitische Stichting Nederland Mescidi Aksa
  2. Riem Spielhaus, Alexa Färber (Hrsg.): Islamisches Gemeindeleben in Berlin (Memento vom 29. September 2007 im Internet Archive) Der Beauftragte des Senats von Berlin für Integration und Migration, Berlin 2006, ISBN 3-938352-14-0(PDF; 2,4 MB) – Zur Moschee-Broschüre des Berliner Senatsbeauftragten Piening. Beitrag Dorothea Jung für Deutschlandradio Kultur, „Ortszeit“ früh, 15. Dezember 2006.
  3. Pedersen: „Masdjid. I. In the Central Islamic Lands.“; 1989, S. 655b.

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