Ein Musikalbum (auch kurz Album) ist in der Musikindustrie die Bezeichnung für eine vom Tonträger unabhängige Zusammenstellung von mehreren Musikstücken eines Interpreten, einer Musikgruppe, eines Komponisten oder zu einem Thema. Andere Präsentationsformen sind die Single und die einen Übergang zwischen Album und Single bildende EP.
Entsprechend den Richtlinien der deutschen Musikcharts gilt eine Zusammenstellung als Album, wenn sie mehr als fünf Musikstücke (Einzeltitel) enthält oder eine Spielzeit von mehr als 23 Minuten hat.[1] Remixe zählen im Sinne dieser Definition nicht.[2] Ein einzelnes Stück auf dem Album, der EP oder der Single wird auch mit dem Begriff Titel (englisch Track) bezeichnet, der rechtlich jedoch vom Musiktitel zu unterscheiden ist. Das Inhaltsverzeichnis des Tonträgers heißt demzufolge Titelliste (englisch Tracklist).