Musikalisches Werk

Musikalisches Werk (häufig auch Musikwerk, Musikstück, gelegentlich Stück) ist bildungssprachlich eine (in sich geschlossene) Komposition[1] oder eine Sammlung solcher Kompositionen. In der Musikwissenschaft wird der Begriff auch verwendet, um das musikalische Schaffen eines Komponisten insgesamt zu kennzeichnen, also alle von ihm geschaffenen Musikwerke.

Unter musikalisches Werk werden nicht nur die Kompositionen selbst verstanden, sondern auch ihre Aufführung bzw. Ton- oder Bildträger, auf dem diese Werke enthalten sind (z. B. ein Musikalbum). Denn auch diese Werke sind das Ergebnis menschlicher schöpferischer Tätigkeit.

  1. Auch Kompositionen mit Text (z. B. Lieder, Oratorien) werden als ein musikalisches Werk verstanden. Neben die Interpretation von Kompositionen (mit der häufigen Vorgabe der Werktreue) tritt im Musikschaffen zunehmend aber auch die Improvisation über zuvor festgelegtes Material bzw. ohne eine Vorgabe; auch diese Improvisationen werden als Musikstück oder musikalisches Werk bezeichnet.

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