Nachdruck

Rudolf von Jhering, Scherz und Ernst in der Jurisprudenz (1924), Unveränderter reprografischer Nachdruck, Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 1975

Nachdrucke (auch: Neudruck oder englisch Reprint) gelten als eigene Ausgaben eines Werkes in vergleichbarer Form (etwa bei historischen Ausgaben oder vergriffenen Büchern). Zielt eine Ausgabe darauf ab, den physischen Eigenschaften eines bestimmten Exemplars möglichst nahezukommen, spricht man hingegen von einem Faksimile.

Handelt es sich um unveränderte bzw. nur unwesentlich veränderte Ausgaben, werden diese mit der Originalausgabe beschrieben. Als unveränderte Nachdrucke gelten auch Ausgaben, bei denen nur einzelne Bände bzw. Jahrgänge des Originals unverändert nachgedruckt wurden, oder Ausgaben, die nur um unwesentliche Teile (z. B. Reklameseiten) gekürzt wurden. Ebenfalls als unverändert gilt ein Nachdruck, der durch Vorwort, Widmung, Einleitung und / oder ein nachträglich zusammengestelltes Register erweitert wurde. Auch eine Ausgabe, die nur um einen zusätzlich erscheinenden Kommentarband erweitert wurde (z. B. Reprintzählung „Band 1–5“; die Bände 1–4 enthalten den unveränderten Nachdruck, Band 5 einen neu verfassten Kommentar), gilt als unveränderter Nachdruck.

Als veränderte Nachdrucke gelten dagegen Ausgaben, die Original-Texte neu zusammenstellen oder die um bisher nicht veröffentlichte Original-Texte erweitert sind.[1]

  1. Deutsche Nationalbibliothek

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