Nation (um 1400 ins Deutsche übernommen, von lateinisch natio, „Volk, Sippschaft, Herkunft“ oder „Geburt“, ursprünglich für eine „Geburtsgemeinschaft“,[1] abgeleitet vom Verb nasci, „geboren werden“)[2] bezeichnet größere Gruppen oder Kollektive von Menschen, denen gemeinsame Merkmale wie Sprache, Tradition, Sitten, Bräuche oder Abstammung zugeschrieben werden.
Diese Begriffsdefinition ist jedoch empirisch inadäquat, da zum Beispiel nach Ansicht von Eric Hobsbawm keine Nation diese Definition vollumfänglich erfüllt.[3] Daneben wird die Bezeichnung auch allgemeinsprachlich als Synonym für die Bezeichnungen Staatswesen und Volk gebraucht, von denen Nation in der wissenschaftlichen Darstellung getrennt wird. Die zugeschriebenen kulturellen Eigenschaften können dabei als der Nationalcharakter eines Volkes oder einer Volksgemeinschaft dargestellt werden. Der Begriff „Nation“ erweist sich als ein Konstrukt, das wirksam wird, indem Menschen sich handelnd auf ihn beziehen.[4]
In der vorbürgerlichen Zeit wurden an den ersten Universitäten die Studenten aus bestimmten europäischen Regionen als jeweilige Nation (nationes) kategorisiert (z. B. germanische Nation[5]). Die staatsbezogene Nationsentwicklung, bei der die (eigentlich verschiedenen) Begriffe Staat und Nation miteinander verbunden bzw. gleichgesetzt wurden, geschah zu Beginn des bürgerlichen Zeitalters und der Moderne. Vor diesem Hintergrund ist zwischen Staat, Nation (Kulturnation) und Nationalstaat zu unterscheiden. Nur in einem Nationalstaat fällt das Staatsgebilde mit dem Begriff der Nation zusammen.[6] Der Nationsbegriff hat Bedeutung für den völkerrechtlichen und den politischen Bereich.