Der Naturschutz in der DDR knüpfte einerseits an die Geschichte des Naturschutzes in Deutschland an, setzte sich aber anderseits von der ästhetischen Überhöhung und der völkisch-rassistischen Betonung von Natur und Landschaft während der Zeit des Nationalsozialismus ab.[1] In der praktischen Arbeit blieben die Aufgaben zunächst dieselben, Leitbild war weiterhin der Schutz von Naturdenkmälern, (kleinen) Naturschutzgebieten und Landschaftsteilen (Landschaftsschutzgebieten). Der Umweltschutz litt unter anderem darunter, dass vieles in der Verantwortung Ehrenamtlicher lag, dass die Energieversorgung durch Braunkohle, die Braunkohlechemie, der Abbau von Uran durch die Wismut Vorrang hatten und dass Verstöße gegen Naturschutzrecht lediglich als Ordnungswidrigkeit galten. Trotz der überall sichtbaren Umweltschäden fand eine Diskussion in den staatlich gelenkten Medien kaum statt.
Der hoheitliche Naturschutz in der DDR kann in fünf Phasen unterteilt werden, die sich nach der geltenden Rechtslage abgrenzen lassen:[2] Zunächst war die Rechtsgrundlage das fortgeltende Reichsnaturschutzgesetz von 1935; ab 1954 gab es ein eigenes Naturschutzgesetz; ab 1970 gab es das Landeskulturgesetz; ab 1982 galt die Anordnung zur Gewinnung oder Bearbeitung und zum Schutz von Informationen über den Zustand der natürlichen Umwelt in der DDR; eine fünfte Phase bildet die Übergangszeit von 1989 bis zur Deutschen Einheit.