Als Nebenfahrzeug werden Schienenfahrzeuge bezeichnet, die für bestimmte eingeschränkte Betriebs-, Hilfs- und Sonderzwecke genutzt werden.[1] Nach den einheitlichen Rechtsvorschriften für den internationalen Eisenbahnverkehr wird diese Fahrzeugkategorie als Spezialfahrzeuge bezeichnet.[2]
↑Systematik der Schienenfahrzeuge – Übersicht, Benennung, Definitionen. In: DIN 25003:1990-12.