Basisdaten | |
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Titel: | Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz |
Abkürzung: | NpSG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Besonderes Verwaltungsrecht, Nebenstrafrecht |
Fundstellennachweis: | 2121-6-28 |
Erlassen am: | 21. November 2016 |
Inkrafttreten am: | 26. November 2016, BGBl. I S. 2615 |
Letzte Änderung durch: | Art. 1 G vom 27. September 2022 (BGBl. I S. 1552) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
7. Oktober 2022 (Art. 2 G vom 27. September 2022) |
Weblink: | Text des Gesetzes |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) ist ein deutsches Gesetz, das außerhalb des Anwendungsbereichs des Betäubungs- und des Arzneimittelgesetzes den Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) reguliert. Es enthält neben Begriffsbestimmungen ein umfassendes Umgangsverbot, das nur in Ausnahmen zu Gunsten der Wissenschaft oder von Behörden durchbrochen wird. Bestimmte Umgangsformen sind zudem strafrechtlich sanktioniert. Das NpSG wurde als Artikel 1 des Gesetzes zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe verkündet.
In Österreich und in der Schweiz gibt es ähnliche Gesetze. Siehe dazu im Artikel Neue psychoaktive Substanzen.