Notparlament

Ein Notparlament ist ein Verfassungsorgan, das im Falle des Notstandes, wenn das Parlament nicht funktionsfähig ist, dessen Rechte wahrnimmt[1], sofern das die jeweilige Verfassung vorsieht.

Als Notparlament ist allgemein ein reduziertes Gremium der ursprünglichen Parlamente gemeint, das in Notsituationen (Notstand, Ausnahmezustand), in denen die parlamentarischen Organe nicht rechtzeitig und/oder nicht vollständig zusammentreten können, deren Rechte teilweise übernimmt. Das Notparlament erhält im Vorhinein zeitlich und inhaltlich beschränkte legislative Rechte zur Aufrechterhaltung der demokratischen Gewaltenteilung sowie der staatlichen Sicherheit und Ordnung. Mit Wegfall der Ursachen der Bildung des Notparlaments gibt es seine Rechte an die vertretenen parlamentarischen Organe zurück.

Der Begriff des Notparlaments ist rechtlich nicht eineindeutig definiert. Er beschreibt einen Zustand der provisorischen Fortführung der Legislative in Notsituationen.

  1. Universallexikon online, abgerufen am 24. März 2020

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