Eine Obduktion (lateinisch Obductio; von obducere: ‚bedecken‘, nachträglich ‚hinzuziehen‘ bzw. ‚vorführen‘)[1] ist eine innere Leichenschau (genannt auch Leichenöffnung) zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs eines toten Menschen. Sie wird von Pathologen und Rechtsmedizinern (Forensikern) durchgeführt, wobei ihnen Sektionsassistenten (in Österreich: Prosekturgehilfen) assistieren. Der Durchführende einer Obduktion wird als Obduzent bezeichnet.
Andere, heute synonym gebrauchte Bezeichnungen sind Autopsie (griechisch αυτοψία autopsía ‚eigene Schau‘) und Sektion (von lateinisch sectio ‚Schnitt, Operation, Sektion‘).[2]
Der Begriff Nekropsie (νεκροψία nekropsía, von νεκρός nekrós ,tot‘ und ὄψις ópsis ,Blick, Anschauung‘) wird in der Regel für die Sektion von Tieren verwendet.
Eine Vivisektion erfolgt an lebenden Organismen.