Als Oberhaus (englisch upper house, französisch chambre haute) bezeichnet man in einem Zweikammersystem zumeist jene Kammer eines Parlamentes, in der historisch die Vertretung der Oberschicht eines monarchistischen Staates, wie Stände, Adel und Klerus, tagte. Im Vereinigten Königreich besteht dies noch heute als House of Lords (Herrenhaus).
In anderen englischsprachigen Staaten handelt es sich oft um eine Vertretung der Gliedstaaten oder der Regionen, auch als Senat bezeichnet. Der zweite Teil der parlamentarischen Vertretung ist dementsprechend das Unterhaus, in dem die Volksvertretung tagt. Der deutsche und der österreichische Bundesrat werden normalerweise nicht als Oberhaus bezeichnet, obwohl sie ähnliche Funktionen erfüllen.