Als Oper (von italienisch opera in musica, „musikalisches Werk“) bezeichnet man seit 1639[1] eine um 1600 (mit Beginn des Barockzeitalters) entstandene musikalische Gattung des Theaters. Ferner werden auch das Opernhaus (die Aufführungsstätte oder produzierende Institution) oder die aufführende Kompagnie als Oper bezeichnet.
Eine Oper besteht aus der Vertonung einer dramatischen Dichtung, die von einem Sängerensemble, einem begleitenden Orchester sowie manchmal von einem Chor und einem Ballettensemble ausgeführt wird. Neben dem Gesang führen die Darsteller Schauspiel und Tanz auf einer Theaterbühne aus, die mit den Mitteln von Malerei, Architektur, Requisite, Beleuchtung und Bühnentechnik gestaltet ist. Die Rollen der Darsteller werden durch Maske und Kostüme optisch verdeutlicht. Als künstlerische Leitung betätigen sich Dirigenten für das Musikalische, Regisseure für die Personenführung sowie Bühnen– und Kostümbildner für die Ausstattung. Im Hintergrund unterstützt sie die Dramaturgie.