Als Opferpension (auch Opferrente) bezeichnet man umgangssprachlich die monatliche Zuwendung für Opfer einer politischen Haft in der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR. Nach §17a des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes (StrRehaG) in der Fassung vom 28. August 2007 betrug ihre Höhe maximal 250 Euro monatlich. Gemäß Bundestagsbeschluss vom 4. Dezember 2014 wurde sie mit Zustimmung des Bundesrates vom 19. Dezember 2014 auf maximal 300 Euro erhöht.[1] Am 8. November 2019 stimmte der Bundesrat einem Gesetzänderungsbeschluss des Bundestags vom 24. Oktober 2019 zu, wonach die Mindestdauer der Haft von 180 Tagen auf 90 Tage verkürzt, die maximale Zuwendung auf 330 Euro erhöht und das Gesetz in „Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes“ umbenannt wird.[2]