Opt-in

Opt-in (von englisch to opt (for something) ‚optieren‘, ‚sich für etwas entscheiden‘) ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren aus dem Permission Marketing, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – vorher explizit schriftlich gestatten muss.

Ein typisches Opt-in ist etwa die Checkbox in der Kaufabwicklung, in der man beim Einkauf in einem Online-Shop durch Ankreuzen der Zusendung eines E-Mail-Newsletters zustimmt. Auch die Zustimmung zum Setzen von Cookies, die Webseitenbetreiber nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung seit 2018 von ihren Besuchern einholen müssen, ist ein Opt-in.[1][2]

Sein Gegensatz ist ein – in vielen Fällen rechtlich unzulässiges – Opt-out-Verfahren: Hier gilt die Werbekontaktaufnahme solange als akzeptiert, wie der Verbraucher ihr nicht explizit widersprochen hat. Beim Versand postalischer Mailings ist das Opt-out auch aktuell noch der Standard.[3] Vor nicht-adressierter Werbung können sich Verbraucher durch einen Hinweis an ihrem Briefkasten („Keine Werbung“) schützen, den die Post und andere Werbeverteiler beachten müssen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit für Verbraucher, sich auf der Robinsonliste eintragen zu lassen.

  1. Dorothée Schmid: Datenschutz-Grundverordnung: Das müssen Website-Betreiber jetzt ändern. Impulse, 25. Mai 2018, abgerufen am 8. November 2019.
  2. Robert Rebholz, Sebastian Wiege: DSGVO: Was man bei postalischen Mailings beachten muss. onlinemarketing.de, 4. Mai 2018, abgerufen am 8. November 2019.

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