Die Organisationsstruktur ist in der Organisationstheorie ein Konzept, das angibt, wie die Ablauforganisation in Personenvereinigungen dauerhaft umgesetzt werden soll.
Eine Organisationsstruktur bilden die Organisationseinheiten, auf welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung verteilt werden, also Stellen als kleinste Organisationseinheit, Instanzen (Stellen mit Leitungsbefugnis), Stabsstellen, Ausführungsstellen, Abteilungen usw.[1]
Der Begriff der Organisationsstruktur wird zuweilen auch für das verfassungsrechtliche politische System, etwa für das politische System der Bundesrepublik Deutschland, verwendet.[2] Hierunter fällt die Einteilung in Bund, Länder, Gemeindeverbände und Gemeinden.