Auf der Orthographischen Konferenz von 1901 in Berlin (auch Zweite Orthographische Konferenz genannt) wurde erstmals eine gemeinsame deutsche Orthographie aller deutschsprachigen Staaten festgelegt, die zu großen Teilen auf der preußischen Schulorthographie beruhte, aber darüber hinaus auch Vorschläge der Orthographischen Konferenz von 1876 übernahm, die von Preußen noch nicht umgesetzt worden waren. Die nächste gesamtdeutsche Rechtschreibreform fand im Jahr 1996 statt.
Die damals standardisierte deutsche Rechtschreibung wurde in den deutschsprachigen Ländern (Länder des Deutschen Reiches, Österreich, Schweiz) mit geringen Änderungen einheitlich verwendet (abgesehen vom ß, das sich in der Schweiz in der Antiqua nie durchsetzen konnte und ab 1935 in Zürcher Schulen auch nicht mehr gelehrt wurde).[1][2] Die nach der Konferenz noch zahlreich vorhandenen Doppel- und Dreifachformen wurden in unterschiedlichen Hausorthographien beseitigt, insbesondere durch den Buchdruckerduden von 1903. Schon bald nach der Konferenz wurden von verschiedenen Seiten Mängel beklagt und weiterer Reformbedarf gesehen, der nur sehr spärlich angenommen wurde.