↑Artur-Axel Wandtke, Claudia Ohst: Praxishandbuch Medienrecht, Band 2: Schutz von Medienprodukten. 3., neu bearbeitete Auflage. De Gruyter, 2014, ISBN 978-3-11-031393-2, 6. Computerrecht – Computerspiele, S.526 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche): „Die Unterscheidung in PC-Spiele, Video-Spiele, Konsolen-Spiele, Handy-Spiele, Tele-Spiele oder Arcade-Spiele ist zwar für die Werbung und die Nutzerkreise interessant. … 2. Plattformen für Computerspiele; Als Plattformen für Computerspiele eigenen sich sowohl für allgemeine Aufgaben vorgesehene Computer (PC25, Mac) als auch spezielle Spielkonsolen (Playstation 1–4, XBox (360, One), Wii, Gamecube, Playstation portable, Gameboy (DS)). … 25 Unter PC versteht man gewöhnlich IBM-kompatible Rechner. Die meisten kommerziellen Spiele setzen das Betriebssystem Windows XP oder Windows Vista voraus. Sog Gamer-PC oder Gamer-Laptops sind besonders leistungsfähige und auf die Bedürfnisse von Spielern ausgerichtete Computer.“
↑Petra Schmitz, Daniel Visarius, Christian Schmidt: Wunderkiste PC (Teil 1) – Die wichtigste Spieleplattform der Welt. In: GameStar.Webedia, 31. Oktober 2010, abgerufen am 23. Dezember 2021: „Spielkonsolen boomen, und dennoch: Die wichtigste Spieleplattform der Welt ist der PC. Der sperrige Kasten ist kein Auslaufmodell, sondern setzt im Gegenteil Trends für die Technik und die Spiele der Zukunft. Auch GameStar war besorgt: »Droht das Ende des PCs?«, fragten wir Ende 2007 in einem großen Report und beschrieben den Wettlauf der altehrwürdigen Windows-Rechner mit der sexy neuen Generation der Konsolen.“