Als Parlamentsparteien werden die durch eine Wahl in ein nationales Parlament entsandten politischen Parteien bezeichnet. Bisweilen sind in den Begriff auch die Parteien in Landtagen oder anderen Regionalparlamenten eingeschlossen.
Ein Gegenbegriff zu Parlamentsparteien sind die Kleinparteien, deren parlamentarische Vertretung oft an Sperrklauseln scheitert.