Parteivorsitzender

Parteivorsitzender (in der Schweiz Parteipräsident, bei bürgerlichen Parteien in Österreich auch Parteiobmann bzw.[1] Parteiobfrau), bei Parteien, in denen er eher als primus inter pares auftritt, auch Parteisprecher (vergl. Bundessprecher), ist der leitende Parteifunktionär, der als Vorsitzender eine politische Partei nach außen repräsentiert und faktisch oft auch führt. In der Fach- und auch Alltagssprache wird die Bezeichnung Parteichef synonym oder als Oberbegriff verwendet.[2] Er ist Mitglied des jeweiligen Parteivorstandes.

  1. Vgl. etwa Walter Müller: Klagenfurter Obmann der Grünen wird eine „Parteiobfrau“. In: Der Standard. 10. Februar 2016.
  2. So gibt die ISCO 08 in der deutschen Fassung unter 1114 Leitende Bedienstete von Interessenorganisationen die beiden Bezeichnungen Parteichef und Parteivorsitzender als Beispiel. ISCO 08 Gemeinsame deutschsprachige Titel und Erläuterungen auf Basis der englischsprachigen Version 1.5a vom April 2011. Stand der Bearbeitung: April 2011, S. 14 (pdf, statistik.at)

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