Pastor Aeternus (lateinisch pastor aeternus „Ewiger Hirte“) ist eine dogmatische Konstitution des 1. Vatikanischen Konzils, die am 18. Juli 1870 von den Konzilsvätern verabschiedet wurde. Darin wird als Glaubenssatz verkündet, dass der Papst Inhaber der obersten Befehlsgewalt (Jurisdiktionsgewalt) in der katholischen Kirche und damit verbunden bei endgültigen Entscheidungen in Glaubens- und Sittenfragen unfehlbar sei.