Pastoralbrief

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Pastoralbriefe nennt man drei Episteln im Neuen Testament, nämlich den Ersten und Zweiten Timotheusbrief sowie den Titusbrief. Die Briefe heißen Pastoralbriefe (lat. pastor „Hirte“, also Briefe die nicht an eine Gemeinde, sondern an einen einzelnen „Hirten“ adressiert waren), weil sie nicht, wie die meisten anderen Paulusbriefe, an ganze Gemeinden geschrieben wurden, sondern an Einzelpersonen (nämlich an Timotheus und Titus) gerichtet sind, die in Gemeinden pastorale Aufgaben hatten; insofern sind sie keine Privatbriefe wie etwa der Brief an Philemon („Tritopaulinen“ oder „tritopaulinisch“).

Die Briefe geben an, von Paulus von Tarsus verfasst zu sein. Seit dem frühen 19. Jahrhundert wurde dieser Anspruch bezweifelt. Heute nehmen viele Neutestamentler an, dass es sich um Pseudepigraphen handelt, d. h., dass sie nicht von Paulus selbst, sondern Jahre oder Jahrzehnte nach seinem Tod von einem oder mehreren seiner Schüler unter dessen Namen verfasst wurden.

Viele Verteidiger der Echtheit der Pastoralbriefe versuchen, Unterschiede zu den anderen Paulusbriefen durch eine „Sekretärshypothese“ zu erklären, wie sie von Heinrich August Schott 1830 eingeführt wurde.[1]

  1. Heinrich August Schott: Isagoge historico-critica in libros Novi Foederis sacroshttp://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3Disagogehistoric01unkngoog~MDZ%3D%0A~SZ%3Dn341~doppelseitig%3D~LT%3DIsagoge%20historico-critica%20in%20libros%20Novi%20Foederis%20sacros~PUR%3D, Jena 1830, S. 324ff. (lat.)

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