Ein Patriarch ist in vorreformatorischen Kirchen ein höchstrangiger Bischof mit alleiniger Jurisdiktionshoheit über ein Patriarchat.
Patriarchen gibt es in den orthodoxen und altorientalischen Kirchen sowie in der römisch-katholischen Kirche, sie stehen an der Spitze der kirchlichen Hierarchie über dem Großerzbischof. Unter Patriarchen gibt es keine hierarchische Reihenfolge, sondern allenfalls protokollarische Ehrenvorränge. Ein Patriarch kann traditionell in seinem Gebiet patriarchale Synoden abhalten, Bischöfe und andere Ordinarien ernennen, Bistümer und Bistumsgrenzen festlegen, Kirchengesetze erlassen und Kirchenrecht auslegen. Ein Titularpatriarch hat wie ein Titularbischof keine patriarchale Jurisdiktion.
Die Anrede der Patriarchen lautet „Euer Heiligkeit“ bei autonomen und „Euer Seligkeit“ bei unierten Kirchen oder lateinischen Patriarchen (der römisch-katholischen Kirche). In manchen Kirchen wird anstatt oder zusätzlich zu Patriarch der Titel Katholikos benutzt, der im Wesentlichen dem eines Patriarchen entspricht. Die kirchliche Verwaltungseinheit heißt dementsprechend Katholikat.