Patrone (Munition)

Beidseitig konisches Projektil, Treibladung, Flaschenhalshülse und Zündhütchen

Eine Patrone (von französisch patron für „Form, Muster, Modell“) fasst die zum Abfeuern eines Geschosses (Projektil oder Granate) aus einer Feuerwaffe notwendigen Komponenten in einer Einheit zusammen. Die Einheitspatrone besteht in der Regel aus Hülse, Anzündhütchen, Treibladung und Geschoss. Historische Patronen stellen diese Einheit nicht her. Die Treibladung ist schlagunempfindlich und muss durch eine Zündflamme entzündet werden. Das übernimmt das Anzündhütchen, das eine Zündmasse enthält, die sich beim Aufschlagen des Schlagbolzens der Waffe auf das Zündhütchen entzündet.

Patronen zählen zur Munition und werden heute für Kaliber von 4,3 mm (.170) bis zu 130 mm bei AK-130 verwendet. Besondere Bauformen, beispielsweise Schrotpatronen, enthalten mehrere Geschosse (Schrote), deren Größe und Zahl je nach Verwendungszweck variiert. Spezielle Patronen können anstelle des Geschosses oder zusätzlich zum Geschoss auch Treib-, Leucht- oder Knallsätze oder Reizstoffladungen enthalten.


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