Paulskirchenverfassung

Reichsgesetzblatt mit der Reichsverfassung

Die Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849, auch Frankfurter Reichsverfassung (FRV) oder Paulskirchenverfassung genannt, war die Verfassung für einen deutschen Bundesstaat. Erarbeitet wurde sie von der Frankfurter Nationalversammlung in der Zeit der Revolution von 1848/1849 für das entstehende Deutsche Reich, die sich zur Volkssouveränität bekannte und bereits eine vorläufige Zentralgewalt für Deutschland geschaffen hatte. Nach Ansicht der Nationalversammlung trat die am 27. März verabschiedete Verfassung mit der Verkündung in Kraft. 28 deutsche Regierungen folgten in der Note der Achtundzwanzig dieser Auffassung.

Allerdings erkannten die größten deutschen Staaten die Paulskirchenverfassung nicht an. Stattdessen bekämpften sie die Verfassung und die Nationalversammlung aktiv. Ihrer Meinung nach musste eine deutsche Verfassung mit ihnen vereinbart werden (Verfassungsvereinbarung). Außerdem fanden viele konservative Regierungen die Frankfurter Reichsverfassung zu liberal. Im Hintergrund spielte auch der Machtkampf zwischen Preußen und Österreich mit: Gerade die süddeutschen Königreiche bevorzugten einen Staatenbund unter Einschluss von Österreich.

Die Reichsverfassung sah ein politisches System im Sinne der konstitutionellen Monarchie vor: Ein erblicher Kaiser, der selbst „unverletzlich“ war, ernannte verantwortliche Reichsminister. Außerdem konnte der Kaiser Gesetze aufschieben. Das hauptsächliche Gesetzgebungsorgan, der Reichstag, hatte zwei Kammern. Davon sollte das Volkshaus nach allgemeinem Wahlrecht gewählt werden (Frankfurter Reichswahlgesetz), die Mitglieder des Staatenhauses sollten zur Hälfte von den Landesregierungen und zur Hälfte von den Landesparlamenten eingesetzt werden. Die Grundrechte des deutschen Volkes waren von den Bürgern vor einem Reichsgericht einklagbar.

Die FRV war die erste gesamtdeutsche und demokratische Verfassung Deutschlands. Die Erfurter Unionsverfassung von 1849/50 stellte weitgehend eine Kopie dar, die allerdings konservativer und föderalistischer war. Damit sollte sie für die Mittelstaaten annehmbarer werden. Auch diese Verfassung wurde schließlich von den großen Staaten nicht angenommen. In den darauffolgenden Jahren und Jahrzehnten inspirierte die FRV Politiker und hatte Einfluss auf Landesverfassungen und gesamtdeutsche Verfassungen (siehe Rezeption der Frankfurter Reichsverfassung). Das gilt vor allem für den Grundrechtskatalog der FRV.


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