Personenkontrolle

Beamter des Bundesgrenzschutzes bei der Personenkontrolle eines Reisenden im Fährhafen am Oslokai in Kiel im Juni 1964.

Eine Personenkontrolle bezeichnet umgangssprachlich die amtliche bzw. polizeiliche Identitätsfeststellung (IDF) bei einer Person anhand von Ausweisdokumenten oder phonetischen Angaben. Der Begriff wird vereinzelnd auch für die Herausgabe von Ausweisdokumenten oder einzelner Identifikationsmerkmale an Privatpersonen (bspw. Sicherheitsdienst und Kassierer) oder Computersystemen (bspw. Altersverifizierungssystem) zur Legitimierung verwendet. Weiterhin umfasst der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch das Zulassen einer Identitätsfeststellung und Überprüfung der eigenen Person durch Sicherheitsbehörden, um beispielsweise Zutritt zu Sicherheitsbereichen in Flughäfen zu erhalten. Auch bei privaten Sicherheitsdiensten im Objekt-und Werkschutz wie z.B. Chemiebetriebe, kerntechnische Anlagen, militärische Liegenschaft etc. werden oft auch, in Verbindung mit staatlicher Beleihung, personenkontrollen durchgeführt.


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