Pfandrecht

Das Pfandrecht ist ein beschränkt dingliches Recht des Pfandgläubigers an einer Sache oder an einem Recht, das regelmäßig zu dem Zweck bestellt wird, eine offene Forderung des Pfandgläubigers zu sichern. Zahlt der Schuldner der Forderung nicht. sodass der Gläubiger aus dem besicherten Vertrag ausfällt, kann dieser stattdessen den Pfandgegenstand verwerten, um sich aus dem Erlös daraus zu befriedigen.


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