Pflanzrecht

Jungrebe

Als Pflanzrecht wird das für eine landwirtschaftliche Fläche zeitlich befristet bestehende Recht bezeichnet, Weinreben (betrifft nur Keltertrauben) dort zu pflanzen. Dieses Pflanzrecht wird in EU-Verordnungen und in den Weingesetzen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union geregelt. Die Gesamtfläche, auf der Weinreben erlaubt sind, ist begrenzt. Verantwortlich für die Durchführung der Genehmigungsverfahren für Neu- oder Wiederbepflanzungen bzw. Erwerben eines Pflanzrechtes sind in Deutschland die Bundesländer.


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