Ph.D.

Der Ph.D. [piː‿eɪtʃ diː] (auch PhD, englisch Doctor of Philosophy, neulateinisch philosophiae doctor) ist in englischsprachigen Ländern der wissenschaftliche Doktorgrad in fast allen Fächern und der höchste Abschluss des Postgraduiertenstudiums. In diesen Ländern ist der Ph.D.-Abschluss in der Regel mit der Berechtigung verbunden, an einer Universität selbstständig und alleinverantwortlich zu lehren.

Im Rahmen des Bologna-Prozesses wurden 2005 in Bergen Promotionsstudiengänge (Graduiertenschulen) bekräftigt, die bereits in einigen deutschen Landeshochschulgesetzen verankert sind und so auch an deutschen Universitäten zum Ph.D. als akademischem Grad führen.[1][2]

  1. Vgl. z. B. Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg i. d. F. vom 1. Januar 2005, § 38 (2) oder Bayerisches Hochschulgesetz i. d. F. vom 23. Mai 2006, Art. 64 (2) und Art. 66 (2).
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