Die klassische Piraterie oder Seeräuberei bezeichnet kriminelle Überfälle auf hoher See, ausgehend von bewaffneten Besatzungen von Seefahrzeugen (genannt: Piraten oder Seeräuber) auf die Besatzungen anderer Seefahrzeuge, zu eigennützigen oder terroristischen Zwecken. Bei derartigen Überfällen werden üblicherweise Eigentumsdelikte, Geiselnahmen, Menschenhandel, Erpressungen, Gewaltaktionen und in manchen Fällen Tötungen begangen. Das Pendant zur Piraterie, die auf Gewässern stattfindet, ist die Luftpiraterie, die sich auf Flugzeuge im Luftraum bezieht.
Bis zum völkerrechtlichen Übereinkommen über die Hohe See 1958 wurden unter Piraterie meist dieselben Taten verstanden, soweit sie überhaupt auf See oder auch von See aus begangen wurden. Bis ins 19. Jahrhundert gab es noch staatlich mittels Kaperbriefs autorisierte Private (Freibeuter, Kaperfahrer), die wie Piraten agierten und nicht als Kaperer zu erkennen waren. Mit Unterzeichnung der Pariser Seerechtsdeklaration vom 16. April 1856 begann die allmähliche internationale Ächtung der Kaperei.
Die Strandräuberei wird oft als „Strandpiraterie“ bezeichnet, wobei diese Begrifflichkeit nach der Bedeutung der Piraterie eigentlich unzutreffend ist.