Plagiat

Ein Plagiat ist die Anmaßung[1] fremder geistiger Leistungen (französisch plagiaire ‚Nachahmer, der sich eines Plagiats schuldig macht, Dieb geistigen Eigentums‘[2] aus von lateinisch plagiarius ‚Menschendieb, Seelenverkäufer‘[3][4]). Dies kann sich auf die Übernahme fremder Texte oder anderer Darstellungen bzw. Ideen beziehen, z. B. Zeitungs-, Magazinartikel, Fotos, Filme, Tonaufnahmen, Musik sowie Erfindungen, Design, wissenschaftliche Erkenntnisse, Melodien oder beides gleichzeitig (z. B. wissenschaftliche Veröffentlichungen, Kunstwerke, Romane). Plagiate können, müssen aber nicht zwangsläufig gegen das Gesetz verstoßen: Die nicht als Zitat gekennzeichnete Übernahme fremder Texte ist in der Regel eine Verletzung von Urheberrechten. Die Benutzung fremder Ideen kann eine Verletzung von Patentrechten oder Geschmacksmustern sein. In der Wissenschaft kann ein Plagiat gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Zwischen rechtswidrigen Übernahmen fremder geistiger Leistungen und der legitimen Übernahme freier oder frei gewordener Ideen gibt es eine Grauzone, wo ein Plagiat zwar als legal, nicht aber als legitim gilt.[5]

  1. Anmaßung im Wiktionary
  2. plagiaire. In: Centre national de ressources textuelles et lexicales. Abgerufen am 2. Juni 2022.
  3. Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. 8., verbesserte und vermehrte Auflage. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918 (zeno.org [abgerufen am 2. Juni 2022]).
  4. Plagiat. In: Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache.
  5. Franziska Klün: Urheberrecht: Ein Schuh des Anstoßes? Zeit Online, 19. März 2013; abgerufen am 9. September 2016.

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