Die Plebejer (lateinisch plebs, f, „Menge, Volk“) waren in der römischen Republik alle Bürger, die nicht dem alten Erbadel, den Patriziern (lat. patres „Väter, Vorfahren“), angehörten. Zu den Plebejern zählte also die große Mehrheit der Römer, vor allem Bauern und Handwerker, aber auch Händler und Wohlhabende. Sie dürfen daher nicht mit den proletarii gleichgesetzt werden, die nur einen Teil der plebs bildeten.
Früh stellten gerade die wohlhabenden Plebejer die politische Vorherrschaft der Patrizier in Frage. Während der Ständekämpfe (ca. 500–287 v. Chr.) setzten die Plebejer gemäß der späteren Tradition immer wieder die secessio plebis als Druckmittel im Konflikt mit dem Adel ein. Da Rom fast andauernd im Krieg mit seinen Nachbarn lag, mussten die Patrizier, die sich wohl auf bewaffnete Gefolgschaften stützten, häufig Kompromisse eingehen.
Am Ende der Ständekämpfe hatten die Plebejer wichtige wirtschaftliche, rechtliche und politische Zugeständnisse erreicht. Was die Versammlung der Plebejer beschloss, wurde fortan als allgemeines Gesetz anerkannt, und die Volkstribune galten nun offiziell im Rahmen des cursus honorum als Beamte. Sie erhielten das Recht, Maßnahmen der Magistrate zu verbieten (z. B. die Bestrafung eines Plebejers, vgl. comitia populi tributa). Da die Patrizier die meisten politischen Vorrechte eingebüßt hatten, bildeten sie fortan gemeinsam mit erfolgreichen plebejischen Familien eine neue Elite, die sich nicht mehr über Abstammung, sondern über Leistungen für den Staat legitimierte, die Nobilität.