Polen-Litauen Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego Königliche Republik der Polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen 1569–1795 | |||||
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Wahlspruch | Si Deus nobiscum, quis contra nos[1] | ||||
Verfassung | Articuli Henriciani 1573–1791/1792–1795 Pacta conventa 1573–1791/1792–1795 Verfassung vom 3. Mai 1791 1791–1792 | ||||
Kanzleisprachen und Landessprachen | Polnisch[2] (1569–1795) Ruthenische Sprache (1569–1697)[3] Latein Landessprachen: Polnisch Masurisch Litauisch Schemaitisch Lettisch Kaschubisch Deutsch Russisch Hebräisch Jiddisch Armeno-Kiptschakisch ukrainische, altbelarussische und russinische Sprachen | ||||
Hauptstadt | Krakau und Vilnius Warschau (ab 1596) | ||||
Staatsform | Aristokratische Republik auf Basis eines feudalen Föderalstaats (1569–1791/1792–1795) Aristokratisch-Bürgerliche Republik auf Basis eines Einheitsstaats (1791–1792) | ||||
Regierungssystem | Parlamentarische Monarchie[4][5] mit einem Erbmonarchen an der Staatsspitze auf Grundlage einer aristokratisch-parlamentarischen Repräsentativen Demokratie (1569–1572) Parlamentarische Monarchie[6][7] mit einem Wahlmonarchen an der Staatsspitze[8] auf Grundlage einer aristokratisch-parlamentarischen Repräsentativen Demokratie (1573–1791/1792–1795) Konstitutionell-parlamentarische Monarchie[9] auf Grundlage einer aristokratisch-bürgerlich-parlamentarischen Repräsentativen Demokratie (1791–1792) | ||||
Staatsoberhaupt | Polnischer König und Litauischer Großfürst | ||||
Regierungschef | Vorsitzender des Senats | ||||
Fläche | 729.900 km² (1772)[10] | ||||
Einwohner | 12.000.000 (1772)[10] | ||||
Währung | Złoty | ||||
Gründung | 12. August 1569 (Lubliner Union) | ||||
Auflösung | 24. Oktober 1795 (Dritte Polnische Teilung) | ||||
Nationalhymne | Gaude Mater Polonia | ||||
Polen-Litauen um 1618 mit den heutigen Staatsgrenzen
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Polen-Litauen (auch Rzeczpospolita oder Königliche Republik sowie lateinisch Respublica Poloniae genannt) war ein von 1569 bis 1795 bestehender Staat in Mittel- und Osteuropa. Der föderale und feudale Ständestaat besaß Elemente einer Republik auf Basis einer parlamentarisch-konstitutionellen Monarchie[11] und einen mehrheitlich von der Aristokratie in der Freien Wahl gewählten Herrscher an der Staatsspitze.[12]
Da nach dem Aussterben der Jagiellonen-Dynastie eine Wahlmonarchie eingeführt worden war und das Ständeparlament, der Sejm, der im Wesentlichen die Interessen der Aristokratie vertrat, umfangreiche Kompetenzen erhalten hatte, wird oft auch von einer Adelsrepublik sowie, auf die polnischen Staaten nach 1918 bezugnehmend, der Ersten Polnischen Republik gesprochen.
Die beiden namensgebenden Länder, das Königreich Polen (polnisch meist einfach Korona bzw. die Krone genannt) und das Großfürstentum Litauen, wurden bereits 1386 in einer Personalunion zusammengeführt. Das Gebiet umfasste in seiner größten territorialen Ausdehnung um 1618 den größten Teil des Staatsgebietes des heutigen Polen, das heutige Litauen, Lettland und Belarus, große Teile der heutigen Ukraine sowie kleinere Teile des heutigen Russland, Estland, Rumänien und Moldawiens.
Polen-Litauen war ein Vielvölkerstaat, dessen heterogene Bevölkerungsethnien den unterschiedlichsten Glaubensbekenntnissen folgten. Katholische, protestantische, orthodoxe und armenische Christen sowie Juden und Muslime lebten hier mit- und nebeneinander und genossen trotz der Dominanz des katholischen Klerus eine politisch gestützte Religionsfreiheit.
Mit der Realunion von 1569 verschmolzen das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen sowie das Königliche Preußen und das Herzogtum Livland zu einem gemeinsamen Staatskörper. Auch die ländlichen Gebiete des Königlichen Preußen wurden von polnischen Starosten verwaltet, jedoch erhielten die Stadtrepubliken Danzig, Thorn und Elbing, aber auch das Fürstbistum Ermland ein großes Maß an weitgehender Autonomie. Andere Gebiete, wie das Herzogtum Preußen, das Herzogtum Kurland und Semgallen und zeitweilig auch die Donaufürstentümer der Moldau und der Walachei unterstanden Polen-Litauen nur als Lehen. Polen-Litauen verfügte außerdem bis 1772 über die Zipser Städte, die 1421 vom Königreich Ungarn an das Königreich Polen verpfändet worden waren.