Politik in Frankfurt am Main

Der Römer ist seit 1405 das Rathaus Frankfurts

Politik in Frankfurt am Main ist heute in erster Linie Kommunalpolitik. Frankfurt am Main ist eine kreisfreie Stadt im Bundesland Hessen. Den konstitutionellen Aufbau der Stadt bestimmen die Hessische Gemeindeordnung und die Hauptsatzung der Stadt[1], deren ursprüngliche Fassung am 5. Juni 1952 in Kraft trat.

Der Magistrat besteht aus dem direkt gewählten Oberbürgermeister als Vorsitzendem, dem Bürgermeister sowie 10 weiteren hauptamtlichen und 14 ehrenamtlichen Stadträten. Oberbürgermeister ist seit dem 11. Mai 2023 Mike Josef (SPD). Die 93 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung werden alle fünf Jahre gewählt, zuletzt bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021.

Das Stadtgebiet ist in 16 Ortsbezirke eingeteilt. Grundsätzlich müssen die Ortsbeiräte zu allen Fragen gehört werden, die ihren Ortsbezirk betreffen. Die endgültige Entscheidung über eine Maßnahme obliegt allerdings in der Regel der Stadtverordnetenversammlung, wobei diese bestimmte Kompetenzen auch auf die Ortsbeiräte übertragen kann. Ortsbeiräte in Ortsbezirken mit bis zu 8000 Einwohnern haben 9, mit mehr als 8000 Einwohnern 19 Mitglieder.

Frankfurt war von 1949 bis 1998 in drei, seit der Bundestagswahl 2002 in zwei Wahlkreise (182 und 183) aufgeteilt. Bei den Landtagswahlen in Hessen wird im Stadtgebiet in den sechs Wahlkreisen 34, 35, 36, 37, 38 und 39 gewählt.

Bis zur Annexion durch Preußen 1866 war die Freie Stadt Frankfurt ein souveräner Stadtstaat.

  1. Hauptsatzung der Stadt Frankfurt am Main. (PDF) 4. Mai 2016, abgerufen am 28. Februar 2017.

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