Politische Willensbildung ist der Weg von politischen Ideen zu politischen Entscheidungen und Umsetzung politischer Ziele.
Bei der Politischen Willensbildung im Allgemeinen geht es um die Wünsche und Ziele aller Menschen. Die Bundeszentrale für politische Bildung definiert Politische Willensbildung im Allgemeinen als einen „Prozess, bei dem (mit unterschiedlichem Gewicht) bestimmte Gegebenheiten (Zustände, Fakten) und bestimmte Absichten (Interessen, Ideen) zu politischen Überzeugungen, zu politischen Zielen und ggf. politischen Handlungen führen“.[1]
Bei der Politischen Willensbildung im Speziellen geht es um Vorstellungen politischer Institutionen. Die Politische Willensbildung im Speziellen bildet einen Prozess, bei dem die Meinungen und Wünsche vieler Menschen durch beauftragte oder selbst ernannte Einrichtungen zum Ausdruck gebracht werden. Dazu gehören Parteien, Verbände und Initiativen. Von den politischen Institutionen werden diese Meinungen und Wünsche aufgenommen und mit anderen Interessen und Zielen zusammengefasst (Aggregationsfunktion).
Die Rolle der politischen Parteien in Deutschland wird in Art. 21 Grundgesetz wie folgt beschrieben:
„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. […]“
Dieser Grundgesetzartikel begründet das Parteienprivileg und die besondere Rolle der Parteien in der parlamentarischen Demokratie, doch begründet er ausdrücklich kein Monopol für Parteien, an der politischen Willensbildung mitzuwirken. So können auch andere Gruppen oder Einzelpersonen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, ohne politische Partei zu sein.