Ein politischer Mord ist die vorsätzliche, ungesetzliche oder illegitime Tötung einer Person aus politischen Motiven. Das Opfer hat in der Regel einen aus Sicht des Urhebers der Tat unerwünschten politischen Einfluss, oder der Urheber erwartet sich von der Ermordung eine für ihn vorteilhafte politische Entwicklung.
Historisch gesehen bezieht sich der Begriff fast ausschließlich auf das Attentat auf einzelne, hochgestellte Persönlichkeiten.[1] Der Tatbestand des politischen Mords lässt sich bis in die Antike zurückverfolgen. Unterschiede zu einem gewöhnlichen Mord sind die politisch motivierten Interessen bzw. ideologischen Implikationen, sowie die Tatsache, dass der Auftraggeber und der Ausführende (Auftragsmörder) meist verschiedene Personen sind.
Seit der Antike wurde der politische Mord auch immer wieder zur Ausschaltung ganzer Gruppen innenpolitischer Gegner eingesetzt, bis hin zum Massenmord. Im 20. Jahrhundert war dies vor allem eine Domäne von Diktaturen und autoritären Staaten, wobei die Opferzahlen vor allem in ideologisch bedingten Konflikten teilweise in die Millionen gingen.[2]
Bisweilen wird auch der politisch, ethnisch oder religiös motivierte Völkermord als politischer Mord bezeichnet.[3] Der amerikanische Politologe Rudolph Rummel führte für den politisch motivierten Massenmord durch eine Regierung, in Anlehnung an den Begriff Genozid, den Begriff des Politizids ein. Diesen definierte er als the murder of any person or people by a government because of their politics or for political purposes.[4]
Tatmotive können zum Beispiel sein:
Ist der Urheber eine Regierung oder regierungsnahe Institution, wird den Morden zuweilen eine Scheinlegalität verliehen oder die Tat komplett geheim gehalten, zum Beispiel beim Verschwindenlassen politischer Gegner. Schauprozesse können Macht demonstrieren oder Dritte abschrecken.[5]
Morde können autokratischen Machthabern Vorwände bieten, ihre Repressions- und Terrormaßnahmen zu verschärfen. Beispiele:
Vielfach schaffen sie sich ihre Vorwände selber. Zum Beispiel behauptete das NS-Regime im Sommer 1934 wahrheitswidrig, man habe auf einen unmittelbar bevorstehenden Putsch des SA-Führers Ernst Röhm reagiert (Röhm-Putsch) als Rechtfertigung für die Ermordung von etwa 200 Menschen.