Zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland gehören die politischen Institutionen, die Entscheidungsprozesse und ihre Inhalte in Deutschland.
Das politische System Deutschlands ist bundesstaatlich und als parlamentarische Demokratie organisiert. Bedeutung besitzen die stark miteinander konkurrierenden Parteien, weshalb Deutschland auch als Parteiendemokratie bezeichnet wird. Die Wahlen werden überwiegend als personalisierte Verhältniswahlen durchgeführt; zur Regierungsbildung sind meist Koalitionen der konkurrierenden Parteien nötig. Der Deutsche Bundestag wählt eine Person zum Bundeskanzler. Diese Person bestimmt die Richtlinien der Innen- und Außenpolitik auf Bundesebene (Richtlinienkompetenz) und schlägt die Bundesminister vor.[1] Die Institutionen des Bundes und die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern werden durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geregelt. Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundesverfassungsgericht. Die Bundesländer, aus denen der Staat Deutschland zusammengesetzt ist, haben eine eigene Vertretung, den Bundesrat, der neben dem Bundestag an der Gesetzgebung mitwirkt.[2] Deutschland ist Mitglied der Europäischen Union und hat einige seiner Hoheitsrechte an diesen Staatenverbund übertragen.[3]