Dieser Artikel handelt allgemein von dem Exekutivorgan eines Staates; zu anderen Bedeutungen siehe Polizei (Begriffsklärung).
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Die Polizei (von altgriechischπολιτείαpoliteía, deutsch ‚Staatsverwaltung‘, wie altgriechisch πολιτική‚Politik‘, ‚die staatlichen Angelegenheiten betreffendes‘, altdeutsch Polizey) ist ein Exekutivorgan eines Staates. Die Polizeibehörden, die Polizeibeamten, die Polizeigewalt und im übertragenen Sinn auch ein Polizeigebäude werden als „Polizei“ bezeichnet.