Der Polizeigewahrsam (PG) bedeutet in Deutschland den polizeilichen Personengewahrsam zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Er gehört zu den polizeilichen Standardmaßnahmen. Rechtsgrundlage sind die Polizeigesetze der Bundesländer und des Bundes.
Der rein präventive Polizeigewahrsam ist anders als die Verhaftung keine Maßnahme der Strafverfolgung und setzt keinen Haftbefehl voraus. Es findet auch kein Ermittlungsverfahren statt.