Polizeihauptmeister

Polizeihauptmeister (PHM) ist eine Amtsbezeichnung von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes/2. Qualifizierungsebene. Sie sind in der Regel Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft.

PHM sind Beamte, die bereits verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgaben wahrnehmen können, z. B. Gruppenleiter bzw. Gruppenführer, Einweisungsbeamter oder Einsatzleiter kleinerer Einsätze. Teilweise sind sie auch Streifenführer im Streifendienst, während sie in der Bereitschaftspolizei aufgrund der Erfahrung zumeist Stammbeamte und damit fest zugehörig zu einer bestimmten Gruppe oder einem bestimmten Einsatzzug sind.

PHM sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A 9 eingereiht. Einem landes- oder bundesrechtlich geregelten Anteil der Polizeihauptmeister kann auf herausgehobenen Dienstposten zusätzlich eine Amtszulage (AZ) gewährt werden. Obwohl sich beamtenrechtlich dadurch die Amtsbezeichnung nicht ändert, wird oft PHMz (auch PHMZ) – rechtlich jedoch unrichtig – als Abkürzung für die Amtsbezeichnung verwendet. Teilweise werden auch eigene Abzeichen ausgegeben.

Als weitere Amtsbezeichnungen neu eingeführt wurden, zum 1. Dezember 2022 in Baden-Württemberg, Erster Polizeihauptmeister (EPHM, Besoldungsgruppe A 10) und Erster Polizeihauptmeister mit Zulage (EPHMZ, Besoldungsgruppe A 10 + Z).[1][2]

  1. Ab dem 1.12.2022 ist das Endamt im mittleren Dienst A 10 + Amtszulage, Facebook-Seite der Gewerkschaft der Polizei, 18. November 2022, aufgerufen am 29. März 2023
  2. Ausbildung: Der mittlere Dienst, karriere-polizei-bw.de, aufgerufen am 13. April 2023

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