Der Oberbegriff Presse (von mittellateinisch pressa und französisch presse) leitet sich von der Druckerpresse aus der Zeit der analogen Drucktechnik ab und bezog sich ursprünglich auf die Gesamtheit aller verbreiteten Druck-Erzeugnisse (Flugschriften, Einblattdrucke, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher, Plakate). In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts begann der Begriff allmählich, die Bedeutung „Gesamtheit der gedruckten Zeitungen und Zeitschriften“ anzunehmen. Ein anderer – überkommener – Ausdruck ist „Zeitungswelt“.
Die häufig auch als Bestandteil der „vierten Gewalt“ (abgeleitet von den im Rahmen der Gewaltenteilung getrennten Staatsgewalten Legislative, Exekutive und Judikative) bezeichnete Institution der Presse hat in einer demokratischen Gesellschaft einen wesentlichen Einfluss auf die öffentliche Meinung und auf politische Entscheidungen.[1] Alle freiheitlichen Verfassungen (in Deutschland in Art. 5 GG) garantieren deshalb die Pressefreiheit als Grundrecht. Das deutsche Bundesverfassungsgericht bezeichnet in seiner Rechtsprechung eine freie Presse als „schlechthin konstituierend“ für die Demokratie.
Heute steht die Presse auch für die Gesamtheit aller Zeitungen und Zeitschriften in jeglicher Form sowie für das damit zusammenhängende Nachrichten- und Meinungswesen. In gewissen Wortverbindungen (wie etwa Pressearbeit, Pressesprecher, Pressekonferenz etc.) steht der Wortteil „Presse“ in einem erweiterten Sinne für die Gesamtheit aller öffentlichen Medien (einschließlich Hörfunk, Fernsehen und Internet).